Green Pass, Versicherung, Alkohol: Wie lauten die neuen Regeln für die Saison 2021/2022?
In wenigen Tagen beginnt die Skisaison 2021/2022, daher ist es für einen sorgenfreien Fahrspaß auf den Skipisten wichtig, über die für diese Saison geltenden Neuigkeiten und über alle zu beachtenden Regeln Bescheid zu wissen!
Welche sind nun die Neuigkeiten dieser Saison? Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 40 von 2021 führt zahlreiche Verhaltensregeln ein. Weitere Reglementierungen werden von den jeweiligen Skigebieten getroffen, um Menschenansammlungen entgegenzuwirken.
GRÜNER PASS UND MASKEN
Die wichtigste Änderung betrifft den obligatorischen Green Pass für alle geschlossenen Aufstiegsanlagen (Gondel- und Seilbahnen).
Das Vorzeigen des Zertifikats und das Tragen einer MNS-Maske sind vorgeschrieben. Die Kapazität an Fahrgästen in geschlossenen Aufstiegsanlagen beschränkt sich auf 80 % (oder weniger im Falle oranger oder roter Zone). Während hingegen bei offenen Aufstiegsanlagen, wie Sessel- bzw. Skilifte, keine Kapazitätsbeschränkung bzw. das Vorweisen des Green Pass besteht.
SKIPASS ONLINE
In allen Skigebieten besteht die Möglichkeit, den Skipass auch online zu kaufen, eine für alle empfohlene Methode, um Warteschlangen und Menschenansammlungen an den Kassen zu vermeiden.
GREEN PASS UND SKIPASS ZUSAMMEN?
Die Idee wurde von Südtiroler Aufstiegsanlagenbetreibern aufgegriffen, aber auch andere Regionen können diese Möglichkeit anwenden. Die Datenschutzbehörde hat hierzu das Einverständnis erteilt.
Bald werden Skipass und Green Pass in einer einzigen App erhältlich sein, so werden Kontrollen schneller ablaufen und zudem keine sensiblen Daten der Skifahrer erfasst.
OBLIGATORISCHE VERSICHERUNG
Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Skifahrer eine Versicherung gegen Personen- oder Sachschäden vorweisen können.
Diese kann zusammen mit dem Skipass erworben werden. Die Aufstiegsanlagenbetreiber müssen diesen Service anbieten.
In der Tat wurde die Möglichkeit der Versicherung auch in den vergangenen Jahren bereits angeboten, zu einem Preis von ca. 1-2 € pro Tag. Nun ist diese obligatorisch.
Das Fehler einer Versicherung sieht Verwaltungsstrafen zwischen 100 € und 150 € vor.
KEIN ALKOHOL ODER DROGEN
Skipisten werden nach und nach mehr dem Straßenverkehr gleichgesetzt. Die Benutzung der Skipisten unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist somit untersagt, die zuständigen Behörden können in den Skigebieten Alkoholtests durchführen. Gleiches gilt für sämtliche Drogen. Es drohen Strafen zwischen 250 € und 1000 €.
GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNGEN
Hinweisschilder zu Geschwindigkeitsbeschränkungen, Gefahren- und sonstigen Sicherheitshinweisen sind zu beachten und einzuhalten.
Das Dekret weist auf die Notwendigkeit hin, "die Geschwindigkeit an den Zustand der verwendeten Ausrüstung, den Zustand der Skipiste und dem Benutzerandrang an Skifahrern anzupassen".
VORFAHRT UND ÜBERHOLEN
Es gilt nicht mehr „rechts vor links“, allerdings ist es notwendig, bei Kreuzungen sowohl auf Links- als auch Rechtsankommende zu achten und die Geschwindigkeit zu moderieren.
Die Aufhebung „rechts vor links“ impliziert, dass im Falle eines schadenverursachenden Zusammenstoßes alle beteiligten Personen gleichermaßen schuldig sind.
Es ist erlaubt vom Berg ins Tal rechts oder links zu überholen und dabei "einen Abstand einzuhalten, der den zu überholenden Skifahrer nicht behindert".
HELMPFLICHT FÜR MINDERJÄHRIGE
Es gilt die Helmpflicht für alle Kinder unter 18 Jahren. Wie wir bereits in diesem Artikel berichtet haben, tritt auch diese Regelung ab dem 1. Januar 2022 in Kraft, obwohl Rent and Go schon seit längerem für alle Kinder das Tragen eines Helms vorschlägt, um die Wichtigkeit dieser persönlichen Sicherheitsmaßnahme zu unterstreichen.
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WIR HABEN FÜR SIE EINE LISTE DER SKIGEBIETE NACH ÖFFNUNGSDATUM VORBEREITET