Helmpflicht für unter 18-Jährige: Skifahren, Snowboarden, Telemarken, Rodeln

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Skifahrer mit Helm, Pflicht für Minderjährige in Italien

Die Rent and Go Skiverleihe waren die ersten in Italien, die die Helmpflicht für Kinder 10 Jahre vor dem Gesetz vorgeschlagen und eingeführt haben.

Rent and Go trägt seit jeher mit der Kalibrierung der Bindungen nach ISO-Normen durch den Einsatz hochprofessioneller Maschinen und Software für die Anpassungen zur Sicherheit auf der Skipiste bei.

Wir können daher nur mit Freude die mit dem „Gesetzesdekret 28. Februar 2021, Nr. 40 "in Absatz 17, der die Helmpflicht (bisher bis 14 Jahre) auf alle Minderjährigen ausdehnt.

Die Verwendung von Helmen ist für alle Kinder unter 18 Jahren beim Ski Alpin und Snowboarden, Telemark, Rodeln und Rodeln obligatorisch.

Die Verordnung tritt zusammen mit den anderen Sicherheitsbestimmungen ab 1.1.2022 in Kraft, wie zB die Versicherungspflicht für Skifahrer. Aber es ist noch nicht klar, ob es noch 2 Jahre dauern wird, um die Anforderungen zu erfüllen.

Regionen und Mitarbeiter des Skigebiets haben noch Zweifel, aber da es sich nicht um ein „Rahmengesetz“ handelt, könnte es direkt anwendbar sein. In jedem Fall empfehlen wir natürlich für alle Skifahrer einen Helm und eine Versicherung.

Der Absatz führt auch die Möglichkeit einer Geldbuße für nicht regelkonforme Personen ein: "Die Person, die für die Verletzung der in Absatz 1 genannten Bestimmungen verantwortlich ist, unterliegt der verwaltungsrechtlichen Sanktion der Zahlung eines Betrags von 100 Euro bis 150 Euro".

Erlaubt sind sowohl Helme vom Typ A, die für Agonisten, als auch vom Typ B, die für mehr Amateurskifahrer.

Unsere Vermietungen stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns.

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